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Autonomes Fahren vor Gericht – Wissenschaft kontrovers testet neues #Wisskomm-Format

18. September 2019

  • Erstellt von Ursula Resch-Esser
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  • A Wissenschaftskommunikation
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Am 26. September steht in Braunschweig das Auto vor Gericht. Foto: Daniel Bone/Pixabay

In der Diskussionsreihe Wissenschaft kontrovers lädt WiD alle Interessierten ein, im Wissenschaftsjahr 2019 kritisch über das Thema Künstliche Intelligenz zu diskutieren. Und entwickelt dazu auch neue Formate der Wissenschaftskommunikation. Über Neues aus dem WiD Formate-Lab, autonome Fahrzeuge und Konzepte vor Gericht sprachen wir mit Projektmanager Michael Wingens.

Am 26. September steht in Braunschweig das Auto vor Gericht. Was ist passiert?

Passiert sind unter anderem einige Unfälle mit (teil)autonomen Fahrzeugen, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben. Deshalb steht auch nicht das Auto, sondern das Konzept des autonomen Fahrens vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Gefährdung des Straßenverkehrs durch unausgereifte Technik vor. Fehlende Infrastruktur, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung. Gefährdung durch Hacker und ein unausgereifter rechtlicher Rahmen, das sind weitere Punkte, die die Anklage vorbringt.

Aber auch die Verteidigung hat wichtige Argumente: erhöhter Umweltschutz, geringerer Spritverbrauch, weniger Staus auf den Straßen sind Beispiele. Für die Verteidigung ist klar, dass das autonome Fahren kommen wird, so oder so. Die Frage ist nur, möchten Unternehmen in Deutschland diesen Prozess begleiten oder wollen sie nur am Rand stehen. Diese Perspektiven werden in einer fiktiven Gerichtsverhandlung aufeinandertreffen.

Woher kommt die Idee, eine fiktive Gerichtsverhandlung als Format für die Wissenschaftskommunikation zu entwickeln?

Wir haben im letzten Jahr beim Forum Wissenschaftskommunikation und angeleitet durch Hannes Schlender, erstmals das Format der fiktiven Gerichtsverhandlung genutzt. Dort stand die Wissenschaftskommunikation selbst vor Gericht. Beim autonomen Fahren bot sich das Format an: Es ist ein sehr umstrittenes Thema, bei dem in der oft auch emotional geführten öffentlichen Diskussion viele verschiedene Argumente aufeinanderprallen. Da ist die Verhandlung mit ihren strikten Regeln eine gute Möglichkeit, die Pros und Contras sachlich vorzubringen und gegeneinander abzuwägen.

Außerdem haben wir uns entschieden, bei Wissenschaft kontrovers auch neue Wege in der Wissenschaftskommunikation zu gehen. Wir möchten neue Formate jenseits der üblichen Podiumsdiskussionen oder Nachtcafés ausprobieren, um das Thema künstliche Intelligenz den Menschen näher zu bringen.

Was erwartet das Publikum bei Gericht – ist es zu passivem Zuschauen und Schweigen verurteilt?

Nein, keineswegs. Das Publikum wird unsere Jury sein, also eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung spielen. Ganz konkret werden wir eine „Richterin“, eine „Staatsanwältin“ und einen „Verteidiger“ haben. Diese Personen kommen alle aus dem Bereich der Rechtswissenschaften. Die Zeugen und Gutachter sind Expertinnen und Experten zum autonomen Fahren. Nach den Plädoyers und den Befragungen der Zeugen ist das Publikum gefragt. Es wird diskutieren und die verschiedenen Perspektiven erörtern. Die Richterin wird dann die Jury bitten, sich per Handzeichen für oder gegen das autonome Fahren zu entscheiden. Die Veranstaltung endet mit der Urteilsverkündung durch die Richterin.

Was muss man bei der Vorbereitung einer solchen Veranstaltung beachten?

Die Vorbereitung ist sicherlich aufwändiger, als die einer normalen Podiumsdiskussion. Uns war wichtig, dass die Gerichtsverhandlung kein reines Theaterstück ist. Die Beteiligten sollen keine Rollen spielen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Deshalb war es nicht ausreichend, Experten passend zum Fachbereich autonomes Fahren zu gewinnen, wie das bei einer Podiums- oder Fishbowl-Diskussion der Fall ist. Auch die Seite des Gerichts sollte vertreten sein. Also mussten wir auch in diesem Bereich Leute zu finden, die sich so ein neues Format zutrauen, und mal in die Rolle der Richterin oder des Staatsanwalts schlüpfen wollen. In Braunschweig werden das ein Juraprofessor und zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen einer rechtswissenschaftlichen Einrichtungen sein.

Wie haben die Juristen auf eure Anfrage reagiert? Hatten sie Vorbehalte gegen das Format?

Die Juristen kennen fiktive Gerichtsverhandlungen von den sogenannten Moot Courts, in den Jurastudenten Gerichtsprozesse simulieren. Sie waren deshalb sehr interessiert. Aber natürlich gibt es Unterschiede zu den Moot Courts. Während diese eine Gerichtsverhandlung möglichst detailgetreu nachstellen wollen, steht für uns die Wissenschaftskommunikation im Vordergrund – und die muss auch interaktiv sein. Die Gerichtsverhandlung in Braunschweig ist ein Pilotprojekt und wir nehmen deshalb auch gerne Feedback und Ratschläge der beteiligten Juristinnen und Juristen entgegen, mit denen wir das Konzept weiter entwickeln können.

Das Format bietet also auch einen Ansatz, Wissenschaftlerinnen verschiedener Disziplinen in die Wissenschaftskommunikation und sogar in die Formatentwicklung einzubinden?

Das kann man definitiv sagen. Wenn man über das autonome Fahren spricht, ist es naheliegend, dass Ingenieure, Verkehrspsychologen oder auch Verbraucherschützer auf dem Podium sitzen. Aber auf Juristen zuzugehen und sie zu bitten, dass sie nicht einen konkreten Fall verhandeln sollen, sondern nur die Idee des autonomen Fahrens als solches beurteilen, das ist sicherlich eine Herausforderung. Aber eine, die unser „Gericht“ in Braunschweig gerne annimmt.


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